AFRISO Katalog Tragbare Messgeräte NR.: 556 - Seite 112
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Textversion AFRISO Katalog Tragbare Messgeräte Seite 112
Allgemeine Lieferbedingungen (AGB) der Firma AFRISO-EURO-INDEX GmbH - Lindenstraße 20 - 74363 Güglingen 5 1 Allgemeines - Geltungsbereich (1) (2) (3) Unsere nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen (AGB) gelten für unsere gesamten Leistungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abwei- chende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entge- genstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden dessen Antrag zum Vertragsschluss bzw. dessen Leistung vorbehaltlos annehmen. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern. Unsere AGB gelten auch für alle späteren Verträge mit dem Kunden. 5 2 Preise - Kosten - Lieferung (1) Den von uns angebotenen Preisen liegen die derzeit für uns gültigen Einkaufspreise und Lohn- und Gehaltstarife zugrunde. Liegt zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefer- termin (bei Abrufaufträgen ist der vereinbarte Zeitpunkt der jeweiligen Teillieferung maßgebend) ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, behalten wir uns für den Fall der Erhöhung vorge- nannter Kosten eine angemessene Erhöhung des Lieferpreises vor. Die Kosten der Versendung trägt der Kunde. Alle Sendungen sind transportversichert. Die Kosten der Verpackung trägt der Kunde. Angaben in Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind nur ungefähr. Bei Kleinstaufträgen mit einem Nettowarenwert von unter EUR 75,00 berechnen wir eine zusätzliche Bearbeitungsge- bühr von EUR 15,00 zuzüglich Porto- und Verpackungskosten. An von uns gefertigten Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und ähnlichen Unterlagen sowie an Werkzeugen, die für den Auftrag gefertigt werden, behalten wir uns auch dann unein- geschränktes Eigentum und Verfügungsrecht vor, wenn diese dem Kunden gesondert berechnet wurden. Teillieferungen sind zulässig. Eine angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Tag der völligen Auftragsklarheit und, falls technische Unterlagen, Material, Hilfsstoffe oder Werkzeuge von Kunden beizustellen oder Anzahlungen zu leisten sind, mit deren Eingang bei uns. Wird die Lieferfrist aus von uns zu vertretenden Gründen über- schritten, kann der Kunde nach vorhergehender Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ein wel- tergehender Anspruch besteht nur bei mindestens grobem Verschulden unsererseits. & 3 Gefahrtragung — Produktionsverzögerung (1) (2) (3) Die Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Wir haben unsere Lieferverpflichtungen erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß der Post, Bahn, dem Frachtführer oder Spe- diteur übergeben oder auf unsere eigenen Fahrzeuge verladen worden ist. Durch von uns nicht zu vertretende Umstände, durch welche die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware übermäßig erschwert oder vorübergehend unmöglich werden, so etwa in Fällen höherer Gewalt und Krieg sowie behördlicher Maßnah- men, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, und zwar sowohl bei uns als auch bei unseren Lieferanten, entbinden uns für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferverpflichtung. 5 4 Gewährleistung - Entsorgungsverpflichtung des Kunden (1) (2) 112 Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüg- lich nach Erhalt der Ware unter Beifügung eines Musters gel- tend gemacht werden. Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung unter Beifügung eines Musters geltend gemacht werden. Unsere Gewährleistungspflicht endet 12 Monate nach Gefahrübergang. Bei rechtzeitigen und berech- tigten Mängelrügen hat der Kunde das Recht, von uns die www.afriso.de (3) (5) Rücknahme der beanstandeten Ware und eine entsprechende Ersatzlieferung zu verlangen. Nach unserer Wahl können wir auch die beanstandete Ware nachbessern. Die Kosten der Ersatzlieferung an den Kunden tragen wir. Sollte die Ware auch danach mangelhaft sein, hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die Kosten der Ersatzlieferung an den Kunden tragen wir. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Montagekosten und sonstiger bei Dritten entstehender Kosten, sind ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es fehlt eine von uns garantierte Beschaffenheit der Sache. Keine Gewähr wird übernommen bei Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung und fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme entstanden sind. Handelsübliche Abweichungen der Farbtöne, Maße, Gewichte und Güte stellen keine Mängel der gelieferten Ware dar. Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferten Waren nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetz- lichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Er stellt uns ausdrücklich von den Verpflichtungen nach 5 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und den damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unser Anspruch auf Übernahme/Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden an uns über die Nutzungsbeendigung. 5 5 Verstoß gegen Schutzrechte durch den Kunden Bei Ausführung eines Auftrags (Konstruktionen etc.) nach Anweisung des Kunden hat dieser ausschließlich dafür ein- zustehen, daß ihm ein Recht zur gewerblichen Verwertung der Unterlagen zusteht. Werden durch die Herstellung nach Entwürfen des Kunden fremde Schutzrechte verletzt oder wird dadurch gegen eine Kennzeichnungsvorschrift versto- ßen, so ist der Kunde uns zur Freistellung von allen etwaigen Schadensersatz- oder Kostenansprüchen Dritter und zum Aufwendungsersatz verpflichtet. 5 6 Zahlungsbedingungen (1) (2) Zahlungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto — sofern der Netto-Warenwert EUR 50,00 über- steigt — oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist der Tag der Gutschrift auf unserem Konto maßgebend. Bei Nach- nahmelieferungen oder Vorauskasse gewähren wir 3 % Skonto (Reparaturrechnungen ausgenommen). Mangels anderweitiger Vereinbarungen hat der Kunde nach Lieferung und dem 30. Tage nach dem Rechnungsdatum bankübliche Zinsen zu bezahlen. Mangels anderweitiger Bestimmungen durch den Kunden werden Zahlungen jeweils auf die älteste noch offene Rech- nung einschließlich dazugehörender Nebenforderungen ver- rechnet. Für jede schriftliche Mahnung nach Eintritt des Verzuges schul- det der Kunde eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 10,00. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung an. Der Diskont richtet sich nach dem Satz unserer Bank und Wird vom Fälligkeitstag unserer Rechnung an verrechnet. Diskont und Einziehungskosten für Wechsel und Schecks gehen zu Lasten des Kunden und sind unverzüglich zu zahlen. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. AFPISO
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Ausschließlich verantwortlich für Inhalt, Preis- und Artikelangaben der dargestellten Produkte und Angebote innerhalb der Kataloge ist der Hersteller. Technische und optische Änderungen des Herstellers und Irrtümer vorbehalten.
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