Hymer - Katalog NR.: 19990 - Seite 192
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Textversion Hymer - Katalog Seite 192
Stand 01/2014 I. Geltungsbereich oder wenn uns Unterlieferanten wegen Ereignissen höherer Gewalt oder aus den anderen vorgenannten 1. Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern. 2. Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen 2. Etwaige mündlich getroffene Nebenabreden sind unwirksam. Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, soweit der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt oder auf unser Verlangen angemessene Sicherheit leistet. Wir haften für Mängel der von uns gelieferten Ware nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: 1. Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllen. 2. Seitens des Bestellers im Vergleich zur ursprünglichen Bestellung gewünschte Änderungen oder Ergänzungen bedürfen ebenso wie jegliche seitens der Vertragsparteien zur Bestellung getroffene Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 2. Der Kunde kann beim Vorliegen eines Mangels Nacherfüllung (nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangen. 3. Zur Wahrung der Schriftform ist es ausreichend, die Ergänzungen, Änderungen oder getroffenen Nebenabreden im Text in zitierter, jedoch nicht unterzeichneter Form dem Besteller zugänglich zu machen. zurückzugewähren. 4. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zeichnungen und andere von uns zu Angeboten übermittelte Unterlagen Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. sind auf Verlangen jederzeit und jedenfalls dann zurückzugeben, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird. Sofern wir Gegenstände nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass 5. Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte, insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein – berechtigt, jede weitere Tätigkeit einzustellen und Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, uns von allen mit den von Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor. 6. Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete und unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß oder ihm übergebenen Unterlagen im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich frei zu stellen. vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist. 7. Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche nicht zu. wendigen Werkzeuge zu berechnen. Die Herstellungskosten der für die Serienfertigung erforderlichen Werkzeuge stellen wir in Rechnung soweit nichts anderes vereinbart ist. Alle Werkzeuge bleiben in jedem Fall unser Eigentum, auch wenn deren Herstellungskosten vom Kunden ganz oder teilweise 8. Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. IX. Haftung übernommen werden und nichts anderes schriftlich vereinbart wird. III. Leistungsbeschreibung 1. Die Beschaffenheit des Liefer- und Leistungsgegenstands wird abschließend durch ausdrücklich Vertragsschluss, Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB), soweit uns, unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 2. Bei Schäden resultierend aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, vereinbarte Leistungsmerkmale (z. B. Spezifikationen, Kennzeichnungen, Freigabe, sonstige Angaben) beschrieben. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird nur Garantien oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren Durch- insoweit übernommen, als dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist; im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kunden. Andere als die ausdrücklich vereinbarten Leistungsmerkmale oder sonstige Beschaffenheiten der Lieferungen und Leistungen sind schnittsschaden. Vorstehende Regelung gilt auch für die Pflichtverletzung unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. 3. Für Schutzrechtsverletzungen haften wir entsprechend der vorstehenden Regelungen, sofern und nicht geschuldet. Wir behalten uns handelsüblich oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen einschließlich Farben, Rezepturen, Verfahren und das Einsetzen von Rohstoffen sowie Bestellmengen vor, soweit dies dem Kunden nicht unzumutbar ist. soweit bei vertragsgemäßer Verwendung unserer Ware solche Schutzrechte verletzt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit haben und zum Zeitpunkt unserer Lieferung veröffentlicht sind. Dies gilt nicht, soweit wir die Liefergegenstände nach den dem Kunden übergebenen Zeichnungen, 2. Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (z. B. in Katalogen, Produktinformationen, elektronischen Medien oder auf Etiketten) beruhen auf unseren allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen dar. Weder diese Produktangaben noch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale/Einsatzzwecke entbinden den Modellen oder sonstigen Beschreibungen oder Angaben des Kunden hergestellt haben und nicht wissen oder wissen müssen, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden. In diesem Fall haftet unser Kunde für bereits eingetretene oder eintretende Schutzrechtsverletzungen. Er ist verpflichtet, uns unverzüglich über mögliche und behauptete Schutzrechtsverletzungen, die ihm bekannt werden, zu informieren und Kunden davon, die Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck des Produkts zu testen. 3. Angaben zur Beschaffenheit und Einsatzmöglichkeiten unserer Produkte beinhalten keine Garantien, insbesondere nicht gemäß §§ 443, 444, 639 BGB, es sei denn, diese werden ausdrücklich Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Der Besteller trägt auch dann uns von Ansprüchen Dritter und allen anfallenden Kosten und Aufwendungen frei zu stellen. 4. Die Ansprüche auf Minderung und Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. 5. Unsere Haftung wegen Mängeln des Liefergegenstandes nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) wegen deliktischer Produkthaftung sowie nach den §§ 478, 479 BGB (Letztverkäuferregress) bleibt von den vorstehende Regelungen die Gefahr, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Für die Versicherung der Ware auf dem Transport hat der Besteller auf seine Kosten Sorge zu tragen. Bei Franko-Lieferung ist die Frachtzahlung als eine für den Besteller gemachte Auslage zu betrachten. V. Verpackung unberührt, soweit danach für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. 6. Im Übrigen wird unsere Haftung außer in den in Ziffer 1 und 2 genannten Fällen ausgeschlossen. X. Verjährung Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Kisten werden bei frachtfreier Rücksendung in einwandfreiem Zustand zu zwei Drittel des berechneten Wertes gutgeschrieben, 1. Gewährleistungs-, Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; es sei denn, es handelt sich um falls nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Mängelansprüche für eine Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat – hier beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre. schriftlich als solche bezeichnet. IV. Lieferung VI. Lieferzeit, Teillieferungen 1. Lieferzeitangaben sind – auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart wurde – nur 1. Wir haften für Schadensersatzansprüche aller Art, insbesondere auch aus Verschulden bei annähernd und unverbindlich, es sei denn, dass der Liefertermin ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurde. Ein bestätigter Liefertermin steht unter dem Vorbehalt der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der 2. Die Ansprüche auf Minderung und Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, wie z. B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat. handelt haben oder soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen haften sowie ebenso nicht in den Fällen der §§ 478, 479 BGB. XI. Bestimmungsgemäßer Gebrauch, Weiterlieferung 2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. 1. Die von uns gelieferten Waren und Gegenstände sind nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen hergestellt; sie sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nicht für den Einsatz in und/oder die Weiterveräußerung in die USA, US-Territorien VII. Höhere Gewalt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen 1. Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Liefer- und Leistungsverpflichtung. Das gilt insbesondere bei Ener- 3. Die vorgenannten Verjährungsfristen gelten nicht, sofern wir grob fahrlässig oder vorsätzlich ge- oder nach Kanada bestimmt. 2. Bei Weiterverarbeitung/Weiterveräußerung unserer Waren bzw. Liefergegenständen an Dritte wird der Besteller/Kunde unsere Gerätebeschreibung/Bedienungsanleitung und – bei gie- und Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen ANHANG 192 Tritte und Arbeitspodeste 4. Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Mehrpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Fahrgerüste 5. Wir behalten uns vor, die Kosten für Muster und Versuchsteile und die zu ihrer Fertigung not- 3. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen Steigleitern 1. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist. Bis dahin gilt unser Angebot als freibleibend. VIII. Ansprüche wegen Mängeln, Rügeobliegenheit Treppen, Plattformen, Bühnen II. Vertragsschluss, Unterlagen, Schutzrechte ANHANG 3. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Abschlüsse und gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Leitern VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Rechtliches
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Ausschließlich verantwortlich für Inhalt, Preis- und Artikelangaben der dargestellten Produkte und Angebote innerhalb der Kataloge ist der Hersteller. Technische und optische Änderungen des Herstellers und Irrtümer vorbehalten.
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