Kroll Energy Gesamtkatalog NR.: 2307 - Seite 107
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Textversion Kroll Energy Gesamtkatalog Seite 107
Verkaufs- und Lieferbedingungen §5 Gefahrenübergang 1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk. 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe beim Versendungskauf mit der Auslieferung an das Transportunternehmen auf den Besteller über. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware vom Tag der Versandbereitschaft angezeigt auf ihn über. Gegebenenfalls anfallende Lagerkosten gehen zulasten des Bestellers. §6 Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der gesamten Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen vor. 2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ware heraus zu verlangen. Wir sind nach Rücknahme der Ware befugt diese zu verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten angerechnet. Sollte sich das Rücktrittsrecht nicht realisieren lassen, steht uns ein entsprechender Schadensersatzanspruch zu. 3. Dem Besteller ist die Weiterveräußerung unserer Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes gestattet. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Besteller bleibt zur Einziehung der an uns abgetretener Forderungen ermächtigt. Diese Ermächtigung erlischt mit Zahlungseinstellung des Bestellers. 4. Bei Pfändung, sonstigen Eingriffen Dritter oder etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Ebenso ist ein Besitzwechsel der Kaufsache sowie ein etwaiger Sitzwechsel des Bestellers sofort mitzuteilen. §7 Mängelansprüche 1. Ansprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. 2. Weist die Ware einen von uns zu vertretenen Mangel auf, werden wir diesen nach unserer Wahl auf unsere Kosten beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine Untersuchung der Ware auch durch Dritte zu gestatten. 3. Als Beschaffenheit der Kaufsache gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche oder grobe fahrlässige Pflichtverletzung angelastet werden kann, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. 6. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller von uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. §8 Haftung 1. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen haften wir im Fall einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung allenfalls nur für den nach Art der Kaufsache typischer Weise eingetretenen Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 2. Unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen. 3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. §9 Erfüllungsort Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle, für die Zahlungen und alle sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz unserer Firma. § 10 Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung und sind ausdrücklich ausgeschlossen. 2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird abhängig vom Gegenstandswert die Zuständigkeit des Amts- beziehungsweise Landgerichts Stuttgart vereinbart. 3. Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlichen Daten des Bestellers werden zu Eigenzwecken gespeichert und verarbeitet. Eine Benachrichtigung gem. § 33 BDSG ist hiermit erfolgt. Unsere detaillierte Datenschutzerklärung ist jederzeit unter www.kroll.de/datenschutz abrubar. 4. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke. Alle Sendungen werden von uns beim Warenausgang geprüft und mit größter Sorgfalt verpackt. Trotzdem können in seltenen Fällen Artikel beschädigt beim Empfänger ankommen. Bitte prüfen Sie deshalb Ihre Lieferung sofort bei Anlieferung genau auf äußerliche Mängel und Vollständigkeit. Bei einem sichtbaren Schaden (zum Beispiel Folie oder Verpackung beschädigt, weist Risse, Löcher, Dellen oder eingedrückte Kanten auf) empfehlen wir, die Sendung in Gegenwart des Spediteurs auszupacken und zu überprüfen und auf dem Abliefernachweis den genauen Schaden mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift zu vermerken und bescheinigen lassen. Der Vermerk „Warenannahme unter Vorbehalt“ reicht nicht. Fotografien zur Beweissicherung sind ebenfalls hilfreich. Werden Beanstandungen hinsichtlich Menge oder Beschädigung nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig vorgenommen, gilt die Ware als vollständig und unbeschädigt abgeliefert gem. § 438 HGB. Schadensersatzansprüche aus Transportschäden oder fehlender Ware können zu einem späteren Zeitpunkt weder bei uns noch bei der Transportversicherung geltend gemacht werden. Die Kroll Energy GmbH vereint erstklassiges Ingenieurwissen mit leistungsstarker Produktionskraft zu einem überzeugenden Gesamtpaket, das keine Wünsche offenlässt. Ob Heizen, Kühlen, Luftreinigung/-entfeuchtung, Warmlufterzeugung, Vollbrennwert- oder besonders umweltschonende Wärmepumpentechnik: Wir entwickeln für jede Anforderung eine individuell maßgeschneiderte Lösung. Modernste Fertigungsanlagen und eine ständige kompromisslose Qualitätssicherung geben Ihnen die Gewissheit, dass Kroll-EnergyProdukte von einwandfreier Verarbeitung und langer Lebensdauer sind. 107 Allgemeines Die Kroll Energy GmbH
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Ausschließlich verantwortlich für Inhalt, Preis- und Artikelangaben der dargestellten Produkte und Angebote innerhalb der Kataloge ist der Hersteller. Technische und optische Änderungen des Herstellers und Irrtümer vorbehalten.
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