Matador Werkzeug Hauptkatalog NR.: 140 - Seite 333
Produkte der Katalogseite
Anfrageformular für spezielle Produkte
Der ToolTeam® Beschaffungsservice
Sie suchen Produkte die im Katalog abgebildet, aber online nicht direkt kaufbar sind?Unser Beschaffungs-Service macht Ihnen gerne ein unverbindliches und individuelles Angebot.
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (rot unterstrichen)
keyboard_arrow_down
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (rot unterstrichen)
Textversion Matador Werkzeug Hauptkatalog Seite 333
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der M ATADOR GmbH & Co. KG § 1 Geltungsbereich 1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abw eichende Bedingungen des Bestellers erkennen w ir nicht an, es sei denn, w ir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, w enn w ir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abw eichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos aus-führen. Unsere AGB gelten auch für alle gegen-w ärtigen und zukünftigen Geschäftsbedingungen mit dem Besteller. 2. Alle Vereinbarungen, die zw ischen uns und dem Besteller zw ecks Ausführung dieses Vertrages getroffen w erden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 3. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. § 2 Angebot und Vertragsschluss 1. Alle Angebote sind freibleibend bezüglich Preisstellung und Liefermöglichkeiten. 2. Alle Aufträge gelten erst nach Erteilung unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen. Entsprechendes gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen. 3. Die in Prospekten, Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, es sein denn, sie w erden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. 4. Die genannten Dokumente unterliegen dem Urheberrecht. 5. Der Vertragsschluss gilt vorbehaltlich der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Kunde w ird über die Nichterfüllung unverzüglich informiert, bereits erbrachte Gegenleistungen w erden erstattet. § 3 Sonderanfertigungen 1. Sofern w ir Sonderanfertigungen nach den Vorgaben des Bestellers liefern, übernimmt dieser die Gew ähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt w erden. Der Besteller haftet für inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit. 2. Bei Sonderanfertigungen behalten w ir uns eine M ehr- oder M inderlieferung bis zu 10 % vor. Der Rücktritt des Bestellers vom Vertrag oder die Rückgabe besonders gefertigter Ware kann von uns nicht akzeptiert w erden. § 4 Preise, M indestauftragsw ert / Bearbeitungsgebühr 1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere in € ausgew iesenen Preise „ ab Werk“ einschließlich Verladung im Werk. Sie verstehen sich ohne Verpackung, Fracht, Versicherung, Zoll oder sonstige Spesen. Diese w erden gesondert in Rechnung gestellt. 2. Die gesetzliche M ehrw ertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie w ird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgew iesen. 3. Die genannten Preise basieren auf den zu diesem Zeitpunkt gegebenen Fertigungskosten. Im Falle einer Kostensteigerung aufgrund der allgemeinen Entw icklung der Lohn-, M aterial- oder sonstiger Produktionskosten müssen w ir uns vorbehalten, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise anzurechnen, sofern nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart w orden sind. 4. Sind bestimmte Preise nicht vereinbart, so gelten die zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Preise. 5. Der M indestauftragsw ert beträgt EUR 50,- netto. Bei Aufträgen mit einem Wert unter EUR 50,- netto berechnen w ir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 7,50 zzgl. M w St. und Porto. § 5 Zahlungsbedingungen 1. Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum berechtigen zu einem Abzug von 2% Skonto auf den Warenw ert. Zahlungen innerhalb von 30 Tagen können nur netto akzeptiert w erden. w w w.matador.de 2. Wechsel- und Diskontspesen gehen zulasten des Bestellers und sind sofort zu begleichen. 3. Bei Zielüberschreitungen müssen w ir uns die Berechnung von Verzugszinsen auf der Basis des jew eils gültigen Zinssatzes vorbehalten. 4. Im Falle von Zahlungsverzug, eingehendem Wechselprotest oder einer w esentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse seitens des Bestellers sind w ir berechtigt, für laufende Verträge weitere Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem behalten w ir uns in diesen Fällen vor, w eitere Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen sow ie die sofortige Einlösung von Akzepten, Wechseln und Schecks zu verlangen. § 6 Lieferzeit 1. Die Lieferzeit gilt als annähernd vereinbart, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin vereinbart w urde. 2. Bei späteren Änderungen des Vertrages durch den $GUVGNNGTFKGFKG.KGHGT\GKVDGGKPƃWUUGPMCPPUKEJ die Lieferfrist in angemessenem Umfang verändern. 3. Liefer- und Leistungsverzögerungen, die nicht von uns zu vertreten sind, dazu gehören insbesondere höhere Gew alt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. § 7 Lieferung 1. Inlandslieferungen erfolgen „ ab Werk“ , sofern der Auftragsw ert unter EUR 150,- liegt. Bei Postsendungen erfolgen Lieferungen ebenfalls „ ab Werk“ . 2. Exportlieferungen erfolgen normalerw eise frei Grenze bzw. FOB deutschem Hafen einschließlich Verpackung. 3. Alle Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Verluste und Beschädigungen auf dem Transportw eg besteht MGKPG'TUCV\RƃKEJV 4. Verpackung w ird zum Selbstkostenpreis berechnet, aber nicht zurückgenommen. Die Entsorgungskosten trägt der Besteller. § 8 M ängelanzeige Es gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und RügeRƃKEJVGP&KG/ÀPIGNCP\GKIGOWUUUEJTKHVNKEJWPF unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. M aßgeblich ist der recht-zeitige Eingang bei uns. § 9 Gew ährleistung 1. Für nicht durch uns zu vertretende Schäden aus unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter M ontage / Inbetriebsetzung oder Veränderung gelieferter Ware, natürliche Abnutzung oder fehlerhafte Behandlung können w ir keine Gew ähr übernehmen. 2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr \WIGUKEJGTVG'KIGPUEJCHVGPUQXGTRƃKEJVGPYKT uns nach unserer Wahl und unter Ausschluss w eiterer Gew ährleistungsansprüche des Bestellers zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 3. Die Feststellung solcher M ängel muss uns unverzüglich - bei erkennbaren M ängeln spätestens binnen 5 Tagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen M ängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt w erden. 4. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Darüber hinaus gehende öffentliche Äußerungen stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. 5. Gew ährleistungsansprüche sow ie Ersatzansprüche w egen M angelfolgeschäden verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. § 10 Garantie Alle Werkzeuge unterliegen einer vollen Garantie. Für jedes Werkzeug, das durch Fehler in der Verarbeitung oder im M aterial unbrauchbar wurde, leisten wir kostenlosen Ersatz, sofern die Untersuchung in unserem Werk nicht ergibt, dass das Werkzeug unsachgemäß behandelt oder in seinen M aßen verändert w urde oder natürliche Abnutzung vorliegt. Beanstandete Stücke sind einzusenden. § 11 Gesamthaftung 1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung w esentlicher VerVTCIURƃKEJVGPKUVWPUGTG*CHVWPICWHFGPPCEJ#TV der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden beschränkt. Bei leicht fahrlässiger 8GTNGV\WPIWPYGUGPVNKEJGT8GTVTCIURƃKEJVGPKUV unsere Haftung ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche aus Produkthaftung sind hiervon nicht betroffen. Des Weiteren gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für uns zurechenbare Gesundheitsschäden des Kunden. 2. Schadensersatzansprüche wegen M angels verjähren nach einem Jahr ab Warenlieferung. Dies gilt w iederum nicht bei grobem Verschulden unsererseits sow ie bei uns zurechenbaren Gesundheitsschäden des Kunden. § 12 Retouren 1. Warenrücknahmen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache bzw. Genehmigung durch uns möglich. Die Annahme von Warenrücksen dungen ohne unsere Genehmigung w ird verw eigert. 2. Die Rücksendung hat grundsätzlich für uns frachtfrei zu erfolgen. 3. Eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 20% des Warenw ertes w ird in Abzug gebracht. § 13 Eigentumsvorbehalt 1. Bis zur vollständigen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung resultierenden Gesamtforderung bleibt die Ware unser Eigentum (Vorbehaltsw are). Akzepte, Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. 2. Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Bestellers sind w ir berechtigt, die sofortige Aushändigung der Vorbehaltsw are zu verlangen. Alle befristeten Forderungen an den Besteller w erden dann sofort fällig. Hereingegebene Wechsel sind, unabhängig von ihrer Fälligkeit, Zug um Zug gegen Bargeld einzulösen. >$GUVGNNGTXGTRƃKEJVGVUKEJFKG8QTDGJCNVUYCTG RƃGINKEJ\WDGJCPFGNPWPFCWHGKIGPG-QUVGP ausreichend zu versichern. 4. Pfändungen der Vorbehaltsw are sind uns unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls zu melden. 5. Der Besteller ist berechtigt, über die Vorbehaltsw are im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Nicht gestattet sind Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sow ie Weiterverkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung. Bei Veräußerung der Vorbehaltsw are auf Kredit durch den Besteller gelten die sich daraus ergebenden Kaufpreisforderungen im M oment ihrer Entstehung als an uns abgetreten Der Besteller ist so lange berechtigt, die Forderungen einzuziehen, bis dies aufgrund eines Zahlungsverzugs oder Vermögensverfalls durch uns untersagt w ird. In diesem Falle hat uns der Schuldner auf Verlangen eine Abtretungserklärung in 2-facher Ausfertigung über jede einzelne Forderung auszuhändigen. 6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben w ir das M iteigentum an der neuen Sache in entsprechendem Verhältnis zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. § 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuw endendes Recht, Teilnichtigkeit 1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Remscheid. Allgemeiner Gerichtsstand für Streitigkeiten aller Art aus dem Liefervertrag ist das Amtsgericht Remscheid bzw. das Landgericht Wuppertal. Die Bestimmungen des § 38 ZPO gelten als vorrangig. Das Vertragsverhältnis untersteht deutschem Recht unter Ausschluss des einheitlichen UNKaufrechts. 2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilw eise unw irksam oder nichtig sein oder w erden, w erden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unw irksame Bestim mung w ird durch die entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt. Be a M ATADOR. | 333
Rechtliches
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Gewerbetreibende und Freiberufler. Alle Preise in Katalogen verstehen sich zzgl. MwSt., ggf. zzgl. Versandkosten und Aufschlägen.
Ausschließlich verantwortlich für Inhalt, Preis- und Artikelangaben der dargestellten Produkte und Angebote innerhalb der Kataloge ist der Hersteller. Technische und optische Änderungen des Herstellers und Irrtümer vorbehalten.
Ausschließlich verantwortlich für Inhalt, Preis- und Artikelangaben der dargestellten Produkte und Angebote innerhalb der Kataloge ist der Hersteller. Technische und optische Änderungen des Herstellers und Irrtümer vorbehalten.